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Mi, 24. April 2024

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Verleihbedingungen

Verleihbedingungen     Entgeltreglung    Überziehungsgebühren     Jahresgebühr

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Annaberg-Buchholz (Benutzungs- und Gebührensatzung)

Für die Benutzung der Stadtbibliothek Annaberg-Buchholz wird folgende Ordnung erlassen:



§ 1 Allgemeines
 
§ 2 Anmeldung
 
§ 3 Leihfristen
 
§ 4 Fernleihe
 
§ 5 Pflichten
 
§ 6 Krankheit
 
§ 7 Gebühren
 
§ 8 Ausschluß
 
§ 9 Haftung
 
§ 10 Inkrafttretung
   
    Entgeltreglung  


§ 1   Allgemeines
     
(1)   Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Annaberg-Buchholz.
(2)   Im Rahmen dieser Ordnung ist jeder Bürger auf privatrechtlicher Basis berechtigt, Bücher und andere Medien zu entleihen und die Einrichtungen der Bibliothek für Unterhaltung, Fortbildung und Freizeit zu nutzen.
   
     
§ 2   Anmeldung
     
(1)   Für die Benutzung der Bibliothek ist eine Anmeldung und die Ausstellung eines Benutzerausweises erforderlich.
(2)   Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises bzw. seines gültigen Reisepasses mit Meldeschein an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sowie Personen, die gemäß § 114 des BGB in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind, benötigen zur Anmeldung die schriftliche Einwilligung eines Elternteiles bzw. eines gesetzlichen Vertreters.
(3)   Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Benutzungsordnung an und erteilt damit seine Einwilligung, die Angaben zu seiner Person elektronisch zu speichern.
(4)   Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer kostenlos einen Benutzerausweis. Dieser Ausweis ist bei jedem Besuch der Stadtbibliothek mitzuführen und nur dieser ermöglicht die Ausleihe von Medien. Der Ausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Sein Verlust sowie Namensänderung und Wohnungwechsel sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die durch mißbräuchliche Benutzung des Benutzerausweises entstehen, haftet der Benutzer. Der Benutzerausweis ist vorzuzeigen bzw. zurückzugeben, wenn es von Mitarbeitern der Bibliothek verlangt wird.
   
     
§ 3   Leihfristen, Verlängerung der Leihfrist, Vorbestellung von Medien
     
(1)   Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Bücher und andere Medien kostenlos für 4 Wochen entliehen werden. Für DVDs beträgt die Leihfrist 1 Woche, für CDs und CD-ROMs und Zeitschriften 2 Wochen. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann die Bibliothek die Leihfrist verkürzen.
(2)   Die Leihfrist kann auf Antrag verlängert werden wenn keine anderweitigen Vorbestellungen vorliegen. Grundsätzlich kann die Bibliothek entliehene Medien jederzeit zurückfordern.
(3)   In Ausnahmefällen kann eine Mitnahme untersagt und eine Nutzung nur für die Bibliotheksräume festgelegt werden. Die Entscheidung darüber fällt der Bibliotheksleiter. Ebenso kann die Stadtbibliothek für bestimmte Medien die Leihfrist verkürzen.
(4)   Der Benutzer kann zum Zeitpunkt der Nachfrage entliehene Medien vorbestellen.
(5)   Der Benutzer hat die Möglichkeit, gegen eine Gebühr, Auszüge aus Büchern oder anderen Druckmedien zu kopieren.
(6)   Bei Überschreitung der Ausleihfrist sind Versäumnisgebühren gemäß Ziffer III der Gebührenordnung zu zahlen.
   
     
§ 4   Fernleihe
     
(1)   Bücher oder andere Medien, die sich nicht im Bestand der Stadtbibliothek befinden, können durch die Fernleihe aus anderen Bibliotheken beschafft werden.
(2)   Der Benutzer erkennt die Benutzungsbedingungen der jeweils abgebenden Bibliothek an.  
(3)   Im seit dem 01. März 2018 geltenden UrhWissG ist im §60 e Absatz 5 festgelegt, dass die Lieferungen von Kopien nur zu nicht kommerziellen Zwecken erfolgen dürfen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Absenden der Fernleihbestellung eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Zahlung der Fernleihgebühr (EUR 1,50) eingehen und dass Sie die bestellten Kopien nicht zu kommerziellen Zwecken verwenden dürfen.
   
     
§ 5   Pflichten der Benutzer
     
(1)   Jeder Benutzer der Stadtbibliothek ist verpflichtet, die Bücher und andere Medien sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Verschmutzung zu bewahren. Entliehene Medien dürfen grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2)   Jeder Verlust entliehener Medien ist der Stadtbibliothek sofort mitzuteilen.
(3)   Für jeden Verlust oder jede Beschädigung ist der Benutzer bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes schadenersatzpflichtig. Wird als verloren gemeldetes Bibliotheksgut nachträglich zurückgegeben, so hat der Benutzer Anspruch auf Übergabe des Ersatzexemplars oder der inzwischen angefertigten Kopie.
(4)   Der Benutzer hat sich vor der Entleihung vom ordnungsgemäßen Zustand der Medien zu überzeugen und die Bibliothek auf evtl. bereits bestehende Mängel aufmerksam zu machen.
(5)   In der Bibliothek sind die bereitstehenden Körbe für die Ausleihe der Medien zu benutzen. Eigene Taschen bzw. Beutel sind in den Taschenschränken vor Betreten der Ausleihräume einzuschließen.
(6)   Der Benutzer ist verpflichtet, sich in den Räumen der Stadtbibliothek rücksichtsvoll zu benehmen. Laute Unterhaltung, Rauchen, Essen und Trinken sind nicht gestattet.
   
     
§ 6   Ansteckende Krankheiten
     
(1)   Tritt bei einem Benutzer oder einem seiner Familienangehörigen eine ansteckende Krankheit auf, so darf er während dieser Zeit die Stadtbibliothek nicht benutzen.
(2)   Bereits entliehene Medien dürfen erst nach Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgegeben werden.
   
     
§ 7   Gebühren
     
(1)   Die Art und Höhe der bei der Bibliotheksbenutzung anfallenden Gebühren regelt die Gebührenordnung
     
     
§ 8   Ausschluß von der Benutzung
     
(1)   Benutzer, die bewußt gegen diese Ordnung oder die Gebührenordnung verstoßen, können durch die Bibliotheksleitung ganz oder zeitweise von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden.
(2)   Gegen den Ausschluß kann beim zuständigen Dezernat der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz Beschwerde geführt werden.
   
     
§ 9   Haftung der Bibliothek
     
(1)   Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumen verlorengegangene Gegenstände keine Haftung.
     
     
§ 10   Inkrafttreten
     
    Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.1994 in Kraft.




Entgeltreglung für die Stadtbibliothek Annaberg-Buchholz ab 01. September 2004

geändert durch Stadtratsbeschluss vom 17.01.2012, gültig ab 01. Juli 2012
Anhang zur Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Annaberg-Buchholz




Jahresnutzungsentgelt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre                                           kostenlos
 
Jahresnutzungsentgelt für Personen ab 19 Jahre                                                                                              15,00 €
Ermäßigtes Jahresnutzungsentgelt                                                                                                                   5,00 €
   
Nutzung Veranstaltungsraum 10,00 €/Std.
                                                                                                                                                                                höchstens 30,00 €
 
Folgende Ermäßigungstatbestände gelten unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.  
                Jahresnutzungsentgelt für  
 *·Auszubildende, Studentinnen und Studenten · 
 *·Grundwehr- und Ersatzdienstleistende · 
 *·Teilnehmerinnen und Teilnehmer am freiwilligen, sozialen und ökologischen Jahr · 
 *·Empfängerinnen und Empfänger von ALG I, ALG II · 
 *·Erziehungsberechtigte von Kindern, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben · 
Kurznutzung für einen Monat                                                                                                                                2,00 €
   
Ausstellung eines Ersatzausweises                                                                                                                     5,00 €
Ausstellung eines Ersatzausweises für Kinder, Schülerinnen und Schüler  
sowie für Empfängerinnen und Empfänger von ALG II                                                                                     2,00 €
 
Ausstellung eines Bibliotheks- und Ersatzausweises sowie  
Verlängerung der Gültigkeitsdauer für Einrichtungen (juristische Personen)                                                25,00 € jährlich
 
Grundgebühr pro Bestellung im überregionalen Leihverkehr                                                                          1,50 €
Vorbestellung einer Medieneinheit                                                                                                                      -,50 €
Verlängerung der Leihfrist für Benachrichtung  
bei telefonischem oder schriftlichem Antrag                                                                                                      1,00 €
 
Kostenersatz pauschal bei kleineren Schäden an Medien                                                                               3,00 €
Bearbeitungsentgelt für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars  
 - einer stark beschädigten oder verlorengegangenen Medieneinheit                                                            6,00 €
 - bei Zeitungen und Zeitschriften                                                                                                                         3,00 €
Bearbeitungsentgelt je beschädigtem Verbuchungsträger                                                                                2,00 €
 
Entgelt bei Überschreitung der Leihfrist (fällig auch ohne schriftliche Mahnung)  
 - pro Medieneinheit und pro angefangener Woche                                                                                          1,00 €
 - bei Videos, DVDs und Blu-rays für jeden Ausleihtag nach Ablauf der Leihfrist                                            1,00 €
Zusätzlich werden fällig bei schriftlicher Rückgabeaufforderung  
bzw. Entgeltmahnung je Schreiben                                                                                                                     1,00 €
(diese Entgelte verstehen sich zzgl. der Portokosten)  
 
Adressenermittlung                                                                                                                                               3,00 €
Kopieren einer DIN A4 Seite                                                                                                                                 -,10 €
Farbkopie / Farbausdruck vom PC - je DIN A4 Seite                                                                                          1,00 €
Computerausdruck schwarz - je DIN A4 Seite                                                                                                     -,25 €
Internet-Nutzung 30 Minuten                                                                                                                                1,00 €
Bereitstellung von Speichermedien
CD-ROM für Datenspeicherung                                                                                                                           1,00 €